Kirchenpatron
Der Begriff Kirchenpatron steht für:
- den Schutz- oder Titelheiligen einer Kirche, siehe Patrozinium
- einen Kirchherr oder Kirchenherr, der das Kirchenpatronat innehat.
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.