Publikumsfonds
Publikumsfonds[1] sind Investmentfonds, die grundsätzlich jedem Anleger offenstehen.
Im deutschen Investmentrecht ist der Publikumsfonds der Standardfall. Der Spezialfonds[2] definiert das Gegenteil bzw. die Ausnahme und darf von natürlichen Personen nicht erworben werden.
Siehe auch
- Spezialfonds
- Offener Investmentfonds
- Geschlossener Fonds
- Alternative Investments
- Alternativer Investmentfonds