Reißleine

Reißleine bezeichnet unterschiedliche Vorrichtungen:

  • Rotes Betätigungsorgan eines Reißleinenschalters der Sicherheitstechnik, typisch um Maschinen und Anlagen aus der Entfernung und längs einer Strecke notfalls anzuhalten.
  • Auslösegriff samt kurzem Seil für die händische Einleitung der Öffnung der Packung eines Fallschirms, die danach durch die Luftanströmung im Freifall bis zur Öffnung der Kappe des Hauptschirms fortschreitet
  • kurze Leine am Fallschirmpaket, die per Karabinerhaken an einer deckennahen Halterung im Flugzeug eingehängt wird, um rasch nach dem Aussteigen eines Fallschirmspringers zuverlässig die Öffnung des Fallschirmpakets einzuleiten.
  • Leine (oder die gesamte Vorrichtung) vom Korb zur Reißvorrichtung mit Reißbahn in der Hülle eines Aerostaten (= Gas- oder Heißluftballon) zum raschen Entlassen des Traggases, etwa nach einer Landung bei Wind
  • Sensor, um das Abgehen einer Mure, eines Erdrutsches zu detektieren

Reißleine in einer Redensart:

  • „die Reißleine ziehen“ meint Agieren mit dem Ziel eine bedrohliche oder schädliche Entwicklung zu bremsen oder zu stoppen.

Siehe auch

  • Notsignalleine zum Notrufschalter, insbesondere einer Behindertentoilette
  • Gespannte Abreisskunststofffolie um eine am Ölbrenner eines Heizkessels austretende Flamme zu detektieren
  • Klingelleine in einem Straßenbahnwagen, horizontal durch mehrere Halteösen laufend, zur Signalisation von Haltewunsch
  • Kommunikationsleine, ehemals außen längs einem Zug zum händischen Geben eines Notsignals

Einzelnachweise