Unentgeltliche Rechtspflege

Unter unentgeltlicher Rechtspflege (URP) (auch: unentgeltliche Prozessführung) versteht man im schweizerischen Recht die Befreiung von Prozesskosten bei Bedürftigkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bezahlung eigener Anwaltskosten. Sie ist vergleichbar mit der deutschen Prozesskostenhilfe und der Verfahrenshilfe in Österreich und Liechtenstein.

  • Informationen zur unentgeltlichen Rechtspflege der Gerichte im Kanton Luzern
  • Lukas Müller, Unentgeltliche Rechtspflege, Lexwiki.ch, 1. Februar 2015
  • Das Grundrecht auf unentgeltliche Rechtspflege - Grundlagen und Lücken. humanrights.ch, 21. Juli 2015; abgerufen am 9. September 2024.