Zentrale Bußgeldstelle

Zentrale Bußgeldstellen sind in Deutschland für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten für eine größere Verwaltungseinheit (meist auf Landesebene) zuständig.

Allgemein üblich ist die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Die Zentralen Bußgeldstellen bilden hier eine Ausnahme.

Landesweite Zentrale Bußgeldstellen sind eingerichtet in:

  • Baden-Württemberg: Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
  • Bayern: Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach
  • Brandenburg: Zentrale Bußgeldstelle der Polizei in Gransee
  • Hessen: Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel
  • Rheinland-Pfalz: Zentrale Bußgeldstelle der Polizei in Speyer
  • Sachsen: Zentrale Bußgeldstelle bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz
  • Sachsen-Anhalt: Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg
  • Thüringen: Zentrale Bußgeldstelle in Artern

Bundesweite Zentrale Bußgeldstelle:

  • Bund: Die Bundespolizei hat eine Zentrale Bußgeldstelle zur Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam eingerichtet. In der Abteilung 7 des Bundespolizeipräsidiums werden an den Dienstorten Schwandorf und Halle (Saale) Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und von den Bundespolizeidirektionen und -inspektionen übermittelte Verfahren weiterbearbeitet. Dabei verfolgt und ahndet die Bundespolizei gemäß § 13 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, u. a. Ordnungswidrigkeiten nach AufenthG, PassG, EBO und OWiG.
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